Die Beitragsordnung wurde am 6.3.2026 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1 Mitgliedschaft
§ 1.1 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge sind wie folgt festgelegt:
| Beitragszahler: | 1. | 2. | ab 3. |
|---|---|---|---|
| Erwachsene | 36€ | 18€ | 18€ |
| Ermäßigt | 28€ | 14€ | 7€ |
| Kinder | 20€ | 10€ | 7€ |
| Ki-Do-In Training | 20€ | 10€ | 5€ |
Dabei gelten die Preise mit den Spalten 2. Beitragszahler und 3. Beitragszahler nur für Familien, die in einem gemeinsamen Haushalt leben! Der erste Beitragszahler ist immer der, mit dem höchsten Beitrag.
Der Kinderbeitrag gilt nur für das Kindertraining. Sobald die Kinder/Jugendlichen am regulären Shinson Hapkido Training teilnehmen gilt der Beitrag: Shinson Hapkido Ermäßigt.
§ 1.2 Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühren von 25€ wird im ersten Monat zusätzlich zum Vereinsbeitrag eingezogen, bzw. muss eingezahlt werden.
§ 1.3 Passiver Mitgliedsbeitrag
Eine passive Mitgliedschaft ist jederzeit möglich, berechtigt aber nicht zur Teilnahme am Training. Der Mindestbetrag pro Person beträgt 5€. Bei Passiven Mitgliedern entfällt die Aufnahmegebühr.
§ 1.4 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig.
§ 1.5 Zahlungsweise
Die Zahlung des Beitrages erfolgt im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden.
§ 2 Kursgebühren
Für separat angebotene Kurse die eine begrenzte Laufzeit haben, fallen Kursgebühren an. Kursdauer, Kursinhalte und die Kursgebühr werden in diesem Fall individuell vom Kursleiter mit dem Vorstand abgestimmt und pro Kurs festgelegt.
Die Kursgebühr ist zum Kursbeginn in Bar zu entrichten. Die Teilnahme am Kurs beinhaltet keine Mitgliedschaft im Verein. Es fallen keine Aufnahmegebühren an. Die entrichtete Kursgebühr berechtigt nur zur Teilnahme am jeweiligen Kurs und verfällt bei Kursende, auch wenn nicht alle Termine in Anspruch genommen wurden.
Sofern im Anschluss an einen Kurs eine Mitgliedschaft erfolgt, entfällt die Anmeldegebühr.
§ 3 besondere Härtefälle
In Absprache mit dem Vorstand kann laut § 5, 5.3 der Vereinssatzung eine Verminderung des Beitrags durchgeführt werden. (Arbeitslosigkeit,…)
Der Aufnahmeantrag inkl. Beitragsordnung steht als PDF zum herunterladen zur Verfügung